Berufsfachschule Hauswirtschaft

Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Ernährung (2BFH)

(Schulstandort: Oberndorf)

Diese Schulart eröffnet begabten Hauptschülern und Hauptschülerinnen den Weg zur Prüfung der Fachschulreife und damit zu einem mittleren Bildungsabschluss.
Neben einer vertieften Allgemeinbildung vermittelt sie grundlegende berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten als Voraussetzung für einschlägige hauswirtschaftliche, ernährungsbezogene und pflegerische Ausbildungsgänge.
Der erfolgreiche Besuch verkürzt die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/ zum Hauswirtschafter.

Anmeldung BewO

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineverfahren unter:

www.schule-in-bw.de/bewo

Infoblatt Online-Anmeldung (BewO)

Link zur Online-Anmeldung (BewO)

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung ab dem Schuljahr 2024/2025 über das Online-Anmeldeverfahren (BewO) erfolgt.    

Alle Informationen zum Thema Fahrkarten finden Sie hier.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
  • Versetzungszeugnis in Klasse 10 der Realschule
  • Versetzungszeugnis in Klasse 10 des Gymnasiums (G 9)
  • Versetzungszeugnis in Klasse 9 des Gymnasiums (G 8)
  • Versetzungszeugnis in Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule mit der Note 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
  • Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule, des Gymnasiums, der Klasse 8 des Gymnasiums (G 8) mit einem Durchschnitt von 4,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, wobei höchstens in einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.
  • Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstands

 

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende des ersten Schulhalbjahrs auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

 

Abschluss

  • Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss, dem Abschluss der Realschule und des Gymnasiums nach Klasse 10 gleichgestellt)
  • Schriftliche Abschlussprüfungen: Deutsch, Englisch, Mathematik, Berufsfachliche Kompetenz
  • Praktische Prüfung: Berufspraktische Kompetenz
  • Mündliche Prüfung: mindestens ein Fach, maximal drei Fächer
  • Wird nach dem Besuch der Berufsfachschule kein Ausbildungsverhältnis eingegangen, ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

 

So kann es weitergehen

  • Ausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes Hauswirtschaft und Ernährung z. B. HauswirtschafterIn, Koch, Köchin
  • Ausbildung in einem Beruf, der auf dem mittleren Bildungsabschluss aufbaut, wie z. B. Gesundheits- und KrankenpflegerIn, ErzieherIn, mittlerer Dienst der öffentlichen Verwaltung
  • Eintritt in ein Berufskolleg, in dem nach zwei Jahren die Fachhochschulreife erworben
  • Eintritt in ein berufliches Gymnasium z. B. Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Sozialpädagogisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium
  • Eintritt in ein Berufskolleg (Hauswirtschaftlich oder Kaufmännisch)