Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik
(Schulstandort: Oberndorf)
Berufsbild
Die Aufgaben des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik umfassen das Errichten, Erweitern und Ändern sowie die Inbetriebnahme und Instandhalten elektrischer Anlagen. Zu solchen Anlagen gehören Melde- und Signalanlagen, Antennen- und Breitband-Kommunikationsanlagen, Datennetze, Erdungen und Blitzschutzanlagen, Anlagen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie licht- und gebäudetechnische Anlagen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Elektro-Handwerksbetrieb. Üblicherweise wird der Hauptschulabschluss mit guten Noten in Mathematik, Physik und Technik verlangt.
Lehrzeitverkürzung
Auszubildende, die bereits einen Lehrberuf erlernt haben sowie Abiturienten können bei den Kammern Lehrzeitverkürzung beantragen.
Ausbildungsdauer und Durchführung
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3,5 Jahre.
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Handwerksbetrieb und in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte BBT (www.bbt-tut.de).
Während der üblichen Schulferien ist kein Berufsschulunterricht.
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit einer gemeinsamen Abschlussprüfung von Berufsschule und Handwerkskammer: Gesellenprüfung.
Stundentafel
Allgemeiner Bereich | Wochenstunden |
Religion | 1 |
Deutsch | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 |
Wirtschaftskompetenz | 1 |
Fachlicher Bereich | |
Berufsfachliche Kompetenz (Fachrechnen, Technologie, Schaltungstechnik, Labor) |
8 |
Projektkompetenz | |
Stütz- oder Ergänzungsunterricht | 1 |
Es wird handlungsorientiert in Lernfeldern unterrichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lernfelder.schule-bw.de.
Inhalte (Auszug)
- Grundgrößen des elektrischen Stromkreises
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Elektroinstallationstechnik
- Elektronik und Digitaltechnik
- Grundlagen informationstechnischer Systeme
- Elektrische Maschinen und Antriebe, Leistungselektronik
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Automatisierungstechnik, Gebäudesystemtechnik
Prüfungen / Termine
Die Abschlussprüfung wird in zwei Teilen abgenommen.
Der erste Teil findet nach ca. 18 Monaten, d. h. in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt.
Der zweite Teil der Prüfung wird nach dreieinhalb Jahren Ausbildung abgenommen.
Für die Abschlussprüfung gibt es üblicherweise einen Wintertermin (November) und einen Sommertermin (Mai).
Berechtigungen
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der/die Elektroniker/in den Gesellenbrief. Auf Antrag erhalten Hauptschüler den Mittleren Bildungsabschluss 9+3 zuerkannt.