Industriemechaniker/-in
Duale Ausbildung zum Industriemechaniker
Gewerbliche Berufsschule Metall
Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) aller industriellen Metallberufe
Voraussetzungen
Hauptschulabschluss
Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Dauer der Ausbildung
3,5 Jahre
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Industriebetrieb
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule an 1 bis 2 Wochentagen
Der Industriemechaniker
Er ist in der Lage, Werkstücke aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoffen durch spanende und spanlose Fertigungsverfahren herzustellen. Er kann pneumatische und elektropneumatische Grundschaltungen aufbauen sowie Baugruppen, Geräte und Maschinen montieren. Er kann numerisch gesteuerte Dreh- und Fräsmaschinen programmieren.
Die Montage, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung von Maschinen und Anlagen gehören ebenfalls zu seinem Tätigkeitsfeld.
Inhalte (Auszug)
- Prüftechnik
- Fertigungsverfahren
- Werkstofftechnik
- Grundlagen Computeranwendungen
- CNC-Programmierung
- Maschinenelemente
- Pneumatik / Elektropneumatik / Hydraulik
- Digitale Steuerungstechnik
- Berechnung technischer Vorgänge
- Qualitätssicherung
- Zeichnerische Darstellung und Fertigungsplanung
Prüfungen und Abschluss
Die Abschlussprüfung gliedert sich in Teil 1 und 2.
Teil 1 erfolgt nach 1,5 Jahren in Form einer praktischen Prüfung durch die Kammern in den Betrieben. Teil 2 erfolgt nach 3,5 Jahren – am Ende der Ausbildung – und besteht aus einer gemeinsamen theoretischen Prüfung von Kultusministerium und Kammern, sowie einer praktischen Prüfung durch die Kammern in den Betrieben. Diese kann auch als „betrieblicher Auftrag“ absolviert werden.
Mit erfolgreichem Abschluss kann auf Antrag ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden.
Stundentafel
Unterrichtsstunden pro Woche
Allgemeiner Bereich | Wochenstunden |
Religion | 1 |
Deutsch | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 |
Wirtschaftskunde | 1 |
Fachlicher Bereich | Wochenstunden |
Berufstheorie | 5 |
Berufstheorie Labor | 1 |
Berufstheorie Werkstatt | 2 |
Pflichtfach Englisch | 1 |
Ggf. Stütz- und Erweiterungsunterricht | 1 |
BERUFSCHULTAGE UND UNTERRICHTSBEGINN
Berufschultage und Unterrichtsbeginn
Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ziel und Ausrichtung der Zusatzqualifikation
- Befähigung, nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV A3 und VDE 0105 an betrieblichen Betriebsmitteln durchzuführen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmen in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind (BGG 99, S.5).
- Die Zusatzqualifikation ist an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 944 ausgerichtet.
Unterrichtsinhalte
Grundstufe:
- Grundbegriffe der Elektrizität
- Stromkreisgesetze
- Elektrische Leistung und Arbeit
- Spannungserzeuger
- Elektrisches Feld, Kondensator
Fachstufe:
- Magnetisches Feld, Induktion
- Dreiphasenwechselstrom
- Transformatoren
- Motoren
- Steuerschaltungen
- Vorschriften
- Schutzmaßnahmen
Teilnahmevoraussetzung
Für Berufsschüler ist ein Einverständnis des Ausbildungsbetriebes erforderlich, da der Unterricht teilweise außerhalb des regulären Unterrichts stattfindet.
Durchführung
- Für die Azubis beginnt der Kurs mit dem ersten Ausbildungsjahr und endet nach dem dritten Ausbildungsjahr.
- 120 Fachtheoretische Unterrichtsstunden und ab dem 2. Ausbildungsjahr findet zusätzlich Fachpraktischer Unterricht statt.
Zusatzprüfung und Zertifikat
- Geprüft wird in den Fächern Sicherheitstechnik und Elektrotechnik. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten je Fach.
- Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer ein IHK- Zertifikat.