Kenntnisnahme der Corona-Verordnung

Erklärung der Erziehungsberechtigten/Volljährigen über die Kenntnisnahme der Corona-Verordnung
 

Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene/ bei Volljährigen selbst unterschriebene "Gesundheitsbestätigung" bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern abgeben. Hierbei handelt es sich um die "Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne".

Diese finden Sie für Erziehungsberechtigte hier,

für volljährige Schülerinnen und Schüler hier

oder unter "Termine/Service – Downloads/Unterlagen zu Corona“.