Kenntnisnahme der Corona-Verordnung
- Details
- Mittwoch, 09. September 2020
Erklärung der Erziehungsberechtigten/Volljährigen über die Kenntnisnahme der Corona-Verordnung
Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene/ bei Volljährigen selbst unterschriebene "Gesundheitsbestätigung" bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern abgeben. Hierbei handelt es sich um die "Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne".
Diese finden Sie für Erziehungsberechtigte hier,
für volljährige Schülerinnen und Schüler hier
oder unter "Termine/Service – Downloads/Unterlagen zu Corona“.