Informationen zum Schulbetrieb / Teststrategie
- Details
- Mittwoch, 14. April 2021
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Corona-Teststrategie und der weiteren Beschulung.
Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Stand: 26.07.2021
Die aktuellen Regelungen und Dokumente gelten zunächst nur für den Zeitraum 19.04.21 bis 28.07.21.
Informationen zur Corona Selbsttestung
Erklärungen zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zur Selbsttestung an der Schule
Standort Oberndorf
Standort Sulz
Weitere Informationen zu Corona, Antigen-Schnelltests und den Anlaufstellen
Hier gelangen Sie auf die offizielle Webseite des Kultusministeriums zum Thema Coronavirus
Video zur Anwendung eines Antigen Schnelltests
Corona-News-Ticker
18.04.2021
EILMELDUNG – weiterhin eingeschränkter Unterricht ab dem 19.04.2021
Präsenzunterricht weiterhin nur für die Abschlussklassen!
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
ich hoffe, Sie sind alle gesund und es geht Ihnen gut!
Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Rottweil - wie sie vom Landesgesundheitsamt veröffentlicht wird – lag gestern zum zweiten Mal hintereinander über 200. Wenn ggf. die Allgemeinverfügung nach Vorliegen der Inzidenz Stand Sonntag 18.04.2021, 16:00 Uhr erlassen wird, tritt sie am Dienstag 20.04.2021 in Kraft. Dies würde bedeuten, dass der am Montag aufgenommene Präsenzbetrieb dann nicht mehr möglich wäre.
Wir setzen deshalb die Empfehlung des Landrats Dr. Wolf-Rüdiger Michel um, dass wir ab Montag, den 19.04.21 die Schule nicht für weitere Klassen öffnen.
Beschulung der Abschlussklassen
Nach den Vorgaben der Landesregierung werden wir ab dem 19. April wöchentlich bis zu zwei Schnelltests zur Erkennung einer COVID-19-Infektion durchführen. Der Test wird i.d.R. in der ersten Unterrichtsstunde des Tages durchgeführt und von der jeweils verantwortlichen Lehrkraft begleitet. Alle Informationen hierzu sind Ihnen über die Klassenlehrkräfte zugegangen. Bitte bringen Sie die unterschriebene Einverständniserklärung hierzu an Ihrem ersten Schultag mit. Bei minderjährigen Schüler*innen müssen auch die Personensorgeberechtigten unterzeichnet haben (die Vorlage finden Sie hier auf der Homepage).
Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal.
Es gelten weiterhin die Ihnen bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, bitte tragen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) im Schulgebäude und im Unterricht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gronauer
Schulleiter